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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Der Firma KST Kranservice & Technik GmbH-Querkanal 4-26903 Surwold
Auf das Vertragsverhältnis zwischen der KST Kranservice & Technik GmbH und dem Kunden ist bei Vorrang der nachfolgenden Bedingungen das deutsche Recht anwendbar.
Abweichungen von diesen Bedingungen, welche als integrierter Bestandteil des Vertragsverhältnisses gelten, sind nur rechtswirksam, sofern sie von der KST Kranservice & Technik GmbH schriftlich bestätigt worden sind.


1. Angebot und Preise
Die Angebote der KST Kranservice & Technik GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Preise verstehen sich rein netto, für die Lieferung ab Werk, Transportkosten und Verpackungskosten werden separat berechnet. Preisänderungen für noch nicht ausgeführte Lieferungen bleiben vorbehalten, werden jedoch ohne anders lautende Vereinbarungen früh möglichst mitgeteilt. Ausnahme-Erklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der KST Kranservice & Technik GmbH. Das gleiche gilt für die Ergänzungen, Abänderungen und Nebenanreden.


2. Dokumente
Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, technische Angaben sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.
Zeichnungen und Offerten bleiben unser geistiges Eigentum, sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung unserseits weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert oder zur Selbstanfertigung benutzt werden. Auf Verlangen sind der KST Kranservice & Technik GmbH sämtliche Unterlagen zurückzugeben. Anfällige Verletzungen der Diskretions- und Rückgabepflicht berechtigen die KST Kranservice & Technik GmbH zur Geltendmachung von Schadenersatz oder zum Rücktritt vom Vertrag.


3. Lieferfristen
Die KST Kranservice & Technik GmbH ist bestrebt, die von Ihr genannten und sorgfältig ermittelten Liefertermine auch beim Auftreten nicht vorauszusehender Schwierigkeiten einzuhalten, doch kann dafür keine bindende Zusicherung abgegeben werden. Die Lieferfristen laufen ab Datum der Auftragsbestätigung, bzw. nach Vorliegen aller technischen Voraussetzungen oder Grundlagen frühestens nach Erledigung von kundenseitig nötigen Vorkehrungen. Im Falle der Nichteinhaltung der Lieferfrist durch KST Kranservice & Technik GmbH beschränkt sich das Recht des Kunden zunächst auf die Setzung einer angemessenen Nachfrist, die mindestens 6 Wochen betragen muss. Erst nach ungenutztem Verstreichen dieser Nachfrist steht dem Besteller das Recht zu, durch einseitige schriftliche Erklärung, die KST Kranservice & Technik GmbH zugehen muss, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht erlischt, falls dem Kunden die Ware zugeht, bevor KST Kranservice & Technik GmbH die Rücktrittserklärung erhalten hat.
4. Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich gilt: Verlässt die Ware den Herstellungsort, muss sie bezahlt bzw. die Zahlung gesichert sein. Zahlungsbedingungenen richten sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen der KST Kranservice & Technik GmbH und dem Kunden. Wechsel oder Schecks gelten erst bei Gutschrift durch die Bank und nach Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist als Zahlung. Die Zurückhaltung der Zahlung oder die Verrechnung etwaiger Gegenansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
 

5. Verzug
Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, werden ab ursprünglicher Fälligkeit Verzugszinsen berechnet. Der Verzugszinssatz entspricht dem jeweiligen gesetzlichen Zinssatz unter Kaufleuten (derzeit 9 % über dem Basiszins). Wird nach Abschluss des Kaufes bekannt, dass sich der Kunde in ungünstiger Vermögenslage befindet, so kann die KST Kranservice & Technik GmbH Sicherheiten verlangen oder unter Abrechnung der gemachten Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten.


6. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Wir behalten uns das Recht vor, für die von uns kreditierten Waren den Eigentumsvorbehalt am Wohnort des Kunden auf dessen Kosten eintragen zu lassen. Nicht vollständig bezahlte Ware dürfen auf keinen Fall als Sicherheit, Hinterlegung, Deckung oder als Bestandteil von Hypotheken oder Grundschulden im Gebäuden dienen, noch dürfen sie verkauft oder vermietet ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis. Sie müssen sofort nach Empfang durch den Käufen gegen alle Risiken versichert werden.

Nicht vollständig bezahlte Waren dürfen auf keinen Fall als Hinterlage, Deckung oder als Bestandteil von Hypotheken für Gebäulichkeiten dienen, noch dürfen sie verkauft oder vermietet werden ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis, sie müssen sofort nach Empfang durch den Käufer gegen alle Risiken versichert werden. Es gilt § 288 des BGB
 

7. Garantie
Die Garantie beträgt für neue Verkaufsgegenstände sechs Monate ab Inbetriebnahme, höchstens zwölf Monate seit Fertigstellung im Werk.
Die Garantie beschränkt sich auf Ersatz oder Reparatur der Mangelhaften Produkte oder nach Ermessen der KST Kranservice & Technik GmbH auf die Vergütung des Lieferwertes der nicht ersetzten Produkte oder Bestandteile.
Für eingebaute Apparate und wichtige Fertigteile von Drittfirmen wie z.B.: Messgeräte, Hydraulikpumpen, Sonderausrüstungen etc. übernehmen wir die gleiche Garantie, wie sie von den betreffenden Unterlieferanten gewährt wird.


8. Von der Garantie ausgeschlossen
sind Schäden durch Unfall, Überlastung, Missachten von Betriebs- und Wartungsvorschriften, natürliche Abnutzungen, von Dritten ausgeführte Reparaturen.
Wir lehnen jede Haftpflicht ab für Personen- oder Sachschäden, Arbeits- und Verdienstausfall sowie für entgangenen Gewinn oder andere Forderungen.


9. Ausführung von Garantiearbeiten
Garantiearbeiten werden in den Werkstätten der KST Kranservice & Technik GmbH ausgeführt. Arbeiten von Drittfirmen dürfen nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis der KST Kranservice & Technik GmbH erfolgen. Die von Drittfirmen in Rechnung gestellten Kosten für genehmigte Arbeiten übernimmt die KST Kranservice & Technik GmbH allenfalls bis zur Höhe ihrer Selbstkostenansätze.
Für gelieferte Einzel-, Neu- und Austauschteile schließt unsere Garantie keine Demontage- und Montagekosten ein.
Die Garantie für Anlagen und Geräte im Ausland beschränkt sich auf den Ersatz defekter Teile.


10. Vertragsrücktritt des Kunden
Wird ein Kaufvertrag oder ein bestätigter Auftrag durch Verschulden des Kunden rückgängig gemacht, ist die KST Kranservice & Technik GmbH berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, eine pauschale Konventionalstrafe von 15 % des Kaufpreises zu verlangen. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, das der KST Kranservice & Technik GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.


11. Erfüllungsort und anwendbares Recht
Erfüllungsort für beide Parteien ist Surwold.